Zahlreiche Projekte bringen substanzielle Verbesserungen für die Bäuerinnen & Bauern in Österreich
2024 war das Jahr der vielen Extreme. Die großen Niederschläge insbesondere im Osten Österreichs im September 2024 haben das Land in Atem gehalten. Während ganze Existenzen vom Hochwasser gefährdet wurden, waren es die Bäuerinnen und Bauern, die zuallererst geholfen haben – etwa in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren, aber auch privat und durch Bereitstellung ihrer Gerätschaften. Die Aufräumarbeiten haben den unschätzbaren Wert des Zusammenhalts in der Landwirtschaft und der Gesellschaft aufs Neue gezeigt.
2024 war auch ein Superwahljahr. Im EU-Parlament konnte die linke Mehrheit gebrochen werden. Alexander Bernhuber wurde mit 44.640 Vorzugsstimmen wieder zum bäuerlichen Vertreter gewählt. Mit Christophe Hansen gehört der Agrarkommissar nun der EVP an.
Auch bei uns in Österreich wurden die Weichen neu gestellt. Die Ausgangssituation war keine einfache: Andere Parteien spielen mit den Ängsten der Menschen und erzielten so Zugewinne. Unsere Antwort darauf muss eine beständige und verlässliche Politik der Mitte sein. Der Bauernbund hat bei dieser Wahl jedenfalls geliefert: Die Kandidaten des Bauernbundes haben großen Rückhalt und erreichten gemeinsam über 150.000 Vorzugsstimmen, jeder der 15 bäuerlichen Abgeordneten im Schnitt 7.000.
Der Bauernbund hat sich bei diesen Wahlen als Bastion für die Volkspartei erwiesen. In den laufenden Regierungsverhandlungen geben wir alles für unsere Bauernfamilien. Klar ist: Nur, wer am Verhandlungstisch sitzt, kann auch für seine Interessen kämpfen.
Das ist unsere Aufgabe, das ist unser Anspruch. In diesem Sinne präsentieren wir die Arbeitsbilanz des Bauernbundes für das Jahr 2024.
1. Impulsprogramm Landwirtschaft: Erstmalige Auszahlung im Dezember
Das Impulsprogramm Landwirtschaft wurde von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gemeinsam mit den Bundesländern auf den Wg gebracht. Damit ist es möglich, einerseits die ÖPUL-Prämien sowie die Ausgleichszulage um 8 % zu erhöhen (mit einem zusätzlichen Top-Up für die Erschwernisgruppen 3 und 4). Andererseits wurde die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für die Investitionsförderung in den Bereichen Klima, Tierwohl und Wassermanagement von 400.000 auf 500.00 Euro angehoben. Insgesamt stehen dafür von 2024 bis 2027 360 Mio. Euro zur Verfügung. Österreich ist damit das EU-weit erste Land, in dem die nationalen Mittel der GAP aufgestockt werden. Die erstmalige Auszahlung erfolgt heuer im Rahmen der AMA-Hauptauszahlung am 19. Dezember. Dabei werden insgesamt 1,4 Mrd. Euro für Österreichs Landwirtschaft ausbezahlt.
2. Agrardieselpaket: Lebensmittelproduktion entlasten
Markt- und Preisschwankungen, hohe Kosten für Betriebsmittel, der Klimawandel und nicht zuletzt ein immer härterer internationaler Wettbewerb: Unsere Bauernfamilien stehen vor großen Herausforderungen. Bäuerinnen und Bauern brauchen Treibstoff für ihre Maschinen nicht zum Spaß, sondern um Lebensmittel erzeugen zu können. Mit dem Agrardieselpaket haben wir dafür gesorgt, dass höhere Kosten für Betriebsmittel, ohne die wir nicht arbeiten können, auch abgegolten werden.
Wie setzt sich dieses Paket zusammen?
Das Agrardiesel-Paket besteht aus mehreren Teilen. Zum einen umfasst es die CO2-Steuer-Rückvergütung von 2022-2024 in der Höhe von 25,5 Cent pro Liter; hinzu kommt 2024 der Bodenbewirtschaftungsbeitrag (dieser beträgt 17 Cent/Liter).
Insgesamt ergibt das für das Jahr 2024 eine Entlastung von 42,5 Cent/Liter Diesel. Die Auszahlung folgt noch im Dezember 2024.
Außerdem folgt die Mineralölsteuervergütung (jeweils 7 Cent pro Liter und Jahr).
Die Mineralölsteuervergütung wird im ersten Halbjahr 2025 ausbezahlt.
Wie viel Geld bekomme ich?
Wie viel Geld aus dem Agrardieselpaket steht mir für meinen Betrieb zu? Hilfe dabei bietet der Entlastungsrechner der LK Niederösterreich: www.entlastungsrechner.lk-noe.at/.
3. Wolf: Schutzstatus soll gesenkt werden
Seit Jahren arbeiten Vertreter des Bauernbundes auf allen Ebenen daran, Bauern wie Weidevieh einen besseren Schutz vor dem Großraubtier Wolf zu ermöglichen. Unser Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat das Thema auf EU-Ratsebene als erster Minister vorgebracht, unser EU-Abgeordneter Alex Bernhuber war an einer Resolution des EU-Parlaments maßgeblich beteiligt. Auch die Bauernbund-Naturschutzlandesräte haben in ihren Bundesländern Maßnahmen gesetzt, wo es möglich war.
Nun hat sich die EU-Kommission endlich überzeugen lassen und eine Herabsenkung des Wolfs-Schutzstatus in der zuständigen Berner Konvention gefordert. Mit Erfolg! Im Dezember haben sich deren Vertragsstaaten für eine Herabsenkung ausgesprochen. Das ist der beständigen Arbeit des Bauernbundes zu verdanken! Nun gilt es, Nägel mit Köpfen zu machen und eine Regulierung des Wolfsbestandes auch über die FFH-Richtlinie der EU zu ermöglichen. Dafür braucht es weiterhin eine starke bäuerliche Vertretung in Brüssel.
4. Entwaldungsverordnung: Bürokratiemonster um ein Jahr verschoben
Nach langer Überzeugungsarbeit des Bauernbundes ist es im EU-Parlament gelungen, eine Verschiebung der geplanten EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu erwirken. Ansonsten wäre dieses unselige Bürokratiemonster bereits heuer im Dezember in Kraft getreten. Österreichische Waldbesitzer, aber etwa auch Rinderbauern müssten dann noch genauer dokumentieren, dass ihre Erzeugnisse von entwaldungsfreien Flächen stammen – obwohl in Österreich kein Entwaldungsrisiko herrscht.
Daher hat sich das EU-Parlament auch dafür ausgesprochen, die Entwaldungsverordnung grundlegend zu überarbeiten und eine Ausnahmeregelung für Länder wie Österreich zu schaffen. Das wurde von Rat und Kommission nicht bewilligt, bleibt jedoch weiterhin eine Forderung des Bauernbundes.
5. Waldfonds: Notwendige Aufstockung erreicht
Der Waldfonds wurde ins Leben gerufen, um mit zehn Maßnahmen die Herstellung klimafitter Wälder in Österreich zu unterstützen. Für die Jahre 2024 und 2025 haben wir eine Erhöhung um jeweils 50 Mio. Euro erreicht. Insgesamt stehen für den Waldfonds nun 450 Mio. Euro zur Verfügung, die Laufzeit wurde somit bis 2026 verlängert.
6. Bäuerliche Pensionen um 4,6 % erhöht
Für bäuerliche Pensionisten ist damit eine Erhöhung im Ausmaß von 100 Mio. Euro vorgesehen, kleine Pensionen profitieren dabei überproportional.
7. UV-Renten künftig nicht mehr von der Ausgleichszulage abgezogen
Betriebsrente, Versehrtengeld sowie Integritätsabgeltung betragen in der Land- und Forstwirtschaft durchschnittlich 289 Euro. Diese „UV-Renten“ werden zukünftig nicht mehr von der Ausgleichszulage abgezogen.
8. Einheitswerte abgesichert
Bisher war die Einheitswert-Hauptfeststellung alle neun Jahre notwendig. In Zukunft erfolgt eine Neubewertung nur mehr für jene Betriebe, deren Ertragsfähigkeit sich nachhaltig und wesentlich ändert. Grundlage dafür sind Indizes und Schwellenwerte, die ab 2027 jährlich im Grünen Bericht des Landwirtschaftsministeriums publiziert werden. Damit sichern wir das bewährte Einheitswertsystem nicht nur ab, sondern ersparen den Betrieben auch Bürokratie.
9. Verpflichtende feste Güllegrubenabdeckung abgewendet
Die in der Ammoniakreduktionsverordnung vorgesehene verpflichtende feste Abdeckung bestehender Güllegruben ab 2028 kommt nun doch nicht. Das erspart unseren Betrieben Investitionskosten von über 1 Mrd. Euro.
10. Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024
Die Frostwelle im März und April hat den Obst- und Weinbau stark getroffen. Diese Beihilfe der EU kommt ca. 2.300 Betrieben zugute und umfasst insgesamt 10 Mio. Euro.
11. Neuerungen im ÖPUL für Bio-Betriebe
Mit der Anpassung des GAP-Strategieplans sollen ab 2025 jährlich rund 30 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich für Bio-Betriebe in der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ zur Verfügung stehen. Die Prämie für Bio-Ackerflächen wird auf 235 Euro/ha erhöht, gerade kleinere Betriebe durch die Umsetzung einer Unterstützung von betriebsbezogenen Transaktionskosten im Ausmaß von 400 Euro/Betrieb und Jahr verstärkt unterstützt.
12. Klare Positionierung gegen Laborfleisch
In Israel darf Laborfleisch produziert und verkauft werden, auch in der Schweiz wurde im letzten Jahr ein Antrag eingereicht. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat auf EU-Ebene die Initiative ergriffen und in einer Allianz mit Frankreich und Italien eine breite Diskussion darüber gefordert.
13. Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) beschlossen
Damit werden neun unterschiedliche Landesgesetze auf ein bundeseinheitliches Gesetz zusammengeführt. Die Meisterprüfung wird kostenfrei, das Bildungswesen wird vereinfacht und die Ausbildung gestärkt. Einzig die FPÖ hat dagegen gestimmt.
14. Stromkostenbremse für die Landwirtschaft bis 2025 verlängert
Die Stromkostenbremse für Bauernfamilien, die ihren Haushaltsstrom mit dem Lastprofil „Landwirtschaft“ beziehen, gilt seit 1. Juni 2023 und wurde bis 30. Juni 2025 verlängert.
15. SUR-Pflanzenschutzrichtlinie: Vorschlag zurückgezogen
Die völlig überzogene und heftig umstrittene SUR-Verordnung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde von der EU-Kommission zurückgezogen. Unser Protest gegen die unrealistischen Ziele hat sich ausgezahlt.
16. EU-Herkunftskennzeichnung für Honig
Am 10. April hat das EU-Parlament eine strenge, transparente Herkunftskennzeichnung für Honig beschlossen. Am Etikett muss jetzt das genaue Herkunftsland angegeben werden. Die FPÖ-Abgeordneten waren geschlossen dagegen.
17. AMA-Gütesiegel für Brot und Backwaren eingeführt
Mit dem AMA-Gütesiegel für Brot und Gebäck werden Produkte ab der Getreideernte 2024 ausgezeichnet. Damit wird die Herkunft des Getreides für die Konsumenten erstmals vollständig transparent und nachvollziehbar.
18. Umsatzsteuerbefreiung für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen
Von der Umsatzsteuerbefreiung für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen bis 35kWp für 2024 und 2025 profitieren auch bäuerliche Betriebe.
19. VISION 2028+
Der Strategieprozess VISION 2028+ wurde heuer von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ins Leben gerufen, um die Weichen für eine zukunftsfähige Land- und Forstwirtschaft zu stellen. Unter breiter Einbindung aller relevanten Stakeholder und der Wissenschaft wurden über 170 Maßnahmen erarbeitet, die der Politik als Richtschnur dienen sollen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen hat bereits begonnen.