FPÖ und ÖVP setzen Regierungsprogramm konsequent um – Bündelung der Zuständigkeit bei konfliktträchtigen Tierarten im Jagdrecht, Verordnung für Biber – Rechtssicherheit und Hausverstand für Mensch, Natur und Landwirtschaft.
Mit der Umsetzung eines umfassenden Prädatorenmanagements setzt die steirische Landesregierung unter Federführung von Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer und Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer einen weiteren wichtigen Punkt des Regierungsprogramms („Implementierung eines praxistauglichen Prädatorenmanagements“) in die Tat um. Der Umgang mit konfliktträchtigen Tierarten wie Wolf, Luchs oder Fischotter stellt für Bevölkerung, Landwirtschaft und Verwaltung eine zunehmende Herausforderung dar. Um diesen komplexen Aufgaben künftig strukturiert, effizient und praxisnah begegnen zu können, haben die Landesräte Amesbauer und Schmiedtbauer heute, 11. Juli 2025, die fachlich zuständigen Abteilungen 10 und 13 damit beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Bündelung der Zuständigkeit und der dafür notwendigen Ressourcen für konfliktträchtige Arten in der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft (A10) in die Wege zu leiten sowie die Neuregelungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne eines praxistauglichen Prädatorenmanagements im Jagdrecht auszuarbeiten.
Im Zentrum des Vorhabens steht die Zusammenführung der fachlichen Zuständigkeit für jene Tierarten, deren Ausbreitung in der Steiermark in den vergangenen Jahren zu Nutzungskonflikten geführt hat – das sind Wolf, Luchs, Fischotter, Wildkatze, Aaskrähe und Braunbär. Bislang war die Verantwortung für rechtliche, fachliche und operative Maßnahmen auf mehrere Verwaltungsbereiche aufgeteilt. Mit der nun eingeleiteten Reform soll der Umgang mit Prädatoren künftig im Jagdrecht geregelt und die Gesamtzuständigkeit gebündelt werden, wodurch eine koordinierte Bearbeitung aller relevanten Aufgaben, unter Berücksichtigung der FFH-Richtlinie – von Monitoring und Prävention bis hin zu Beratung, Förderung, Versicherung und Schadenersatz – gewährleistet werden soll.
Diese Maßnahme ist nicht nur eine Frage effizienter Verwaltung, sondern beruht auf konkreten Entwicklungen: So wurden durch die exponentielle Ausbreitung von Wölfen im alpinen Raum im Jahr 2025 bereits mehrere bestätigte Wolfsrisse in der Steiermark dokumentiert, darunter zahlreiche Schafe und ein Kalb. Auch der Fischotter, der sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, verursacht in der Teichwirtschaft laut Schätzungen Schäden in Millionenhöhe. Gerade im Spannungsfeld zwischen Artenschutz und landwirtschaftlicher Nutzung braucht es daher klare Zuständigkeiten, abgestimmte Abläufe und praktikable gesetzliche Grundlagen, die sowohl auf die Naturschutzinteressen als auch auf ein effizientes Konfliktmanagement abstellen.
Eine Sonderstellung nimmt künftig der Biber ein: Seine zentrale Rolle für Gewässerökologie und Hochwasserschutz sowie sein besonderer Schutzstatus machen eine differenzierte Herangehensweise erforderlich. Die Zuständigkeit für diese Tierart soll daher in der Abteilung 13 – Umwelt und Raumordnung verbleiben. Parallel wird jedoch die Ausarbeitung einer eigenen Verordnung beauftragt, die vor allem bei sogenannten „Problem-Bibern“ unbürokratische, schnelle und rechtssichere Lösungen bis in letzter Konsequenz hin zu zielgerichteten Entnahmen ermöglicht – unter anderem etwa bei Gefährdungslagen für Eigenheime oder Schäden an land- und forstwirtschaftlicher Infrastruktur.
Nun erfolgt der Startschuss für die konkrete Umsetzung: Im ersten Schritt sollen die organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden und in weiterer Folge die Vorbereitungen zur Novellierung der rechtlichen Grundlagen – insbesondere des Jagdgesetzes, des Naturschutzgesetzes sowie einschlägiger Verordnungen – erfolgen. Die erforderlichen Anpassungen bedürfen entsprechender Beschlussfassungen durch den Steirischen Landtag bzw. die Landesregierung. Darüber hinaus soll die bereits bestehende Wolfsverordnung um ein Jahr verlängert werden, um für Planungssicherheit zu sorgen. Ziel ist es, diese Reform so abzuschließen, dass ein Inkrafttreten aller neuen Regelungen spätestens im Frühjahr 2026 erfolgen kann.
Mit dem Projekt „Prädatorenmanagement“ wird ein zukunftsweisender und zugleich pragmatischer Weg beschritten. Es geht um das Zusammendenken von Naturschutz und Landwirtschaft, um sachliche Lösungen für reale Herausforderungen und um eine Politik, die nicht ideologisch, sondern verantwortungsbewusst agiert.
„Mit dieser Reform schaffen wir die Basis für ein praxistaugliches Management von Raubtieren und anderen Tierarten, die unseren Bäuerinnen und Bauern Probleme bereiten. Wir wollen ganz sicher keine Tierart ausrotten – aber wir stehen an der Seite unserer Bäuerinnen und Bauern und dem gesamten ländlichen Raum. Daher reagieren wir auf die gestiegenen Konflikte und schaffen einfachere Lösungen bis hin zur Entnahme. Die Regelung im Jagdgesetz ist das Fundament dafür“, so Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer.
Steirischer Bauernbund begrüßt neue Regelung
Auch der Steirische Bauernbund begrüßt die neue Reform, welche vorsieht das das Prädatorenmanagement in Land- und Forstwirtschaft und damit bei Landesrätin Simone Schmiedtbauer angesiedelt ist: „Simone Schmiedtbauer hat in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete in Brüssel bereits gezeigt, was mit Hausverstand und Beharrlichkeit möglich ist. Auf ihre Initiative hin konnte damals der Schutzstatus des Wolfes gesenkt werden und damit ein wichtiger Schritt für die Land- und Forstwirte gemacht werden. Daher ist es nur logisch und vor allem wichtig, dass die Verantwortung für die Prädatoren in ihre Zuständigkeit kommt. Als Bauernbund begrüßen wir das sehr“, sagt der Direktor des Steirischen Bauernbundes Franz Tonner.







