Am 25. Juni 2025 wird die nächste Tranche der temporären Agrardieselvergütung in Höhe von 33,56 Millionen Euro an rund 109.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausbezahlt. Damit wird die im Jahr 2022 eingeführte Maßnahme zur gezielten Entlastung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft fortgeführt.
„Unsere Bäuerinnen und Bauern sichern tagtäglich die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Land. Gerade in herausfordernden Zeiten ist es wichtig, dass wir sie gezielt unterstützen. Mit der temporären Agrardieselvergütung entlasten wir unbürokratisch – und sorgen dafür, dass unsere Land- und Forstwirtschaft wettbewerbsfähig und zukunftsfit bleibt“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Die Land- und Forstwirtschaft ist auf den Maschineneinsatz angewiesen, um Lebensmittel zu produzieren. Die temporäre Agrardieselvergütung dient der gezielten Unterstützung der bäuerlichen Familienbetriebe. Gleichzeitig wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe im europäischen und internationalen Umfeld gestärkt.
Auszahlungsdetails im Überblick
- Auszahlungsdatum: 25. Juni 2025
- Gesamtsumme: 33,56 Millionen Euro
- Anspruchsberechtigte: 108.873 Land- und Forstbetriebe
- Vergüteter Zeitraum: 2. Halbjahr 2023 und gesamtes Jahr 2024
- Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Mehrfachantrags über die AMA. Die Auszahlung wird über das Zollamt Österreich
Für Planbarkeit und Stabilität: Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt auch den 2. Teil der Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) pünktlich im Juni 2025 an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus.
Die 2. GAP-Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 wird am 25. Juni 2025 durch die AMA angewiesen. Diese Auszahlung umfasst unter anderem 100% der Maßnahme „Begrünung- Zwischenfrucht“ des Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Restzahlungen für das Agrarumweltprogramm ÖPUL und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Die 1. Teilzahlung (75% der Fördersumme) erfolgte im Dezember 2024.
Im Juni 2025 werden in Summe rund 333 Millionen Euro ausbezahlt:
- rund 178 Millionen Euro für das ÖPUL (=25% Restzahlung + 100% Zwischenfrucht)
- rund 71,43 Millionen Euro für die Ausgleichszulage AZ (=25% Restzahlung)
- rund 2 Millionen Euro für Direktzahlungen
- rund 78,63 Millionen Euro für projektbezogene GAP-Zahlungen (davon 24,6 Millionen Euro für Basisdienstleistungen; 18,4 Millionen Euro Investitionsförderung landw. Betriebe; 5,6 Millionen Euro LEADER)
- rund 2,63 Millionen Euro für sektorbezogene GAP-Zahlungen (Obst & Gemüse, Imkerei und Wein)
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig:„Die pünktliche Auszahlung sorgt für die Stabilität und Planungssicherheit auf unseren Höfen. Die Direktzahlungen, das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichszulage tragen dazu bei, dass eine flächendeckende Landwirtschaft in Österreich erhalten bleibt. Nicht zuletzt stärken das Impulsprogramm und die Entlastungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit unserer bäuerlichen Familienbetriebe.“
„Unsere Bäuerinnen und Bauern tragen mit ihrer Arbeit erheblich zum Wohl unseres Landes bei. Sie sorgen für unser Essen, erhalten unsere Kulturlandschaft, investieren mehr als je zuvor in das Wohl der Tiere und schaffen wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen – diese umfangreichen Mehrleistungen müssen auch entsprechend finanziell abgegolten werden.“
Hintergrundinformation:
Agrarumweltprogramm ÖPUL (inkl. Öko-Regelungen)
- Die zweite Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 beträgt 178 Millionen Euro, dies umfasst 25% der ÖPUL-Zahlungen (inkl. Öko-Regelungen) und 100% der Maßnahme „Begrünung-Zwischenfrucht“ des Sommers/Herbst 2024, sowie die über die Mindestbeträge hinausgehenden Öko-Regelungen. Ebenso werden die restlichen 25% der Bundesländer-Top-ups (Vorarlberg) ausbezahlt. Daneben erfolgten Nachberechnungen für die Vorjahre.
- Das ÖPUL-Volumen inkl. Öko-Regelungen für 2024 beträgt insg. 584,5 Millionen Euro (2023: 526,6 Millionen Euro), davon 0,23 Millionen Euro Bundesländer-Top-ups. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Plus von 11%.
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
- Die zweite Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 beträgt rund 71,43 Millionen Euro, dies sind 25% der Ausgleichszulage-Prämien und 25% der Bundesländer-Top-ups (Oberösterreich, Vorarlberg). Daneben erfolgten Nachberechnungen der Vorjahre.
- Das Ausgleichszulage-Volumen für 2024 beträgt somit insgesamt 289,2 Millionen Euro (2023: 263,8 Millionen Euro), davon sind 5 Millionen Euro Bundes-Top-up sowie 4,6 Millionen Bundesländer-Top-ups. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die AZ-Auszahlungssumme um 9,6% erhöht.
Direktzahlungen inkl. Almweideprämie und Umverteilungsprämie bzw. Junglandwirte
- Bei den Direktzahlungen werden 1,99 Millionen Euro an Betriebe, die bei der Dezember-Auszahlung aufgrund offener Vorort-Kontrollen gesperrt waren, ausbezahlt.
- Die bisher getätigte Auszahlungssumme der Direktzahlungen (1. + 2. Auszahlung) für das Antragsjahr 2024 beläuft sich auf rund 575,1 Millionen Euro (ohne Öko-Regelungen).
Projektbezogene GAP-Maßnahmen
- Neben den flächen- und tierbezogenen GAP-Zahlungen, werden im Rahmen der Ländlichen Entwicklung auch einzelne Projekte, wie beispielsweise eine Verarbeitungsraum mit Hofladen oder tierfreundliche Stallbauten gefördert.
- Insgesamt werden im Juni 78,63 Millionen Euro für diese projektbezogenen Fördermaßnahmen ausbezahlt. Davon entfallen 61,2 Millionen Euro auf die Ausfinanzierung des Förderprogramms Ländliche Entwicklung 2014-2022 und 17,1 Millionen Euro auf die Projektmaßnahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027.
- Die Auszahlungssumme des Förderprogramms Ländliche Entwicklung 2014-2024 teilt sich wie folgt auf:
- 24,6 Millionen Euro M07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung (davon 8,3 Millionen EUR für die VHA 7.2.2. Erneuerbare Energie & 7,4 Millionen EUR für VHA 7.4.1. Soziale Angelegenheiten)
- 13,6 Millionen Euro M20 Technische Hilfe
- 7,7 Millionen Euro M04 Investitionen in materielle Vermögenswerte (davon 6,0 Millionen EUR für die VHA 4.1.1. Landwirtschaftliche Investitionsförderung)
- 4,3 Millionen Euro M08 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten
- 4,3 Millionen Euro M19 LEADER
- 3,2 Millionen Euro M06 Entwicklung der landw. Betriebe und sonstiger Unternehmen
- 1,8 Millionen Euro M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- 1,4 Millionen Euro M16 Zusammenarbeit
- 0,3 Millionen Euro M03 Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- Das Förderprogramm der Periode 2014-2022 hat einen Ausfinanzierungszeitraum von drei Jahren. Das bedeutet, dass Förderprojekte (z.B. Bau eines modernen Güllelagers), die bis Ende 2022 beantragt wurden bis Ende Juni 2025 die Möglichkeit haben ihre Rechnungen einzureichen. Die letzte Auszahlung erfolgt im Oktober 2025. Danach wird diese Förderperiode offiziell abgeschlossen.
- Das Förderprogramm des GAP-Strategieplans 2023-2027 startete im Jänner 2023. Hier werden im Juni 17,1 Millionen Euro ausbezahlt.
- 13,1 Millionen Euro 73 Investitionen (davon 12,4 Millionen EUR für die Landwirtschaftliche Investitionsförderung)
- 1,3 Millionen Euro 75 Niederlassungsprämie
- 2,4 Millionen Euro 77 Zusammenarbeit (inkl. LEADER)
- 0,2 Millionen Euro 78 Informations- und Wissenstransfer