Bereits im März 2024 hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig als erster EU-Landwirtschaftsminister auf die drohende Bürokratielawine bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung hingewiesen und einen Anwendungsstopp gefordert. 22 EU-Mitgliedsstaaten haben sich dem Vorstoß des österreichischen Landwirtschaftsministers angeschlossen. Mit der heutigen Ankündigung der Anwendungsverschiebung agiert EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Interesse eines funktionierenden Marktes, der Konsumentinnen und Konsumenten und der unzähligen Betroffenen.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig
„Heute ist ein großer Erfolg gelungen: Die zurecht massiv kritisierte EU-Entwaldungsverordnung wird um ein Jahr verschoben. Intensiver Einsatz auf EU-Ebene macht sich bezahlt. Dafür braucht es gute Argumente und starke Allianzen. Damit konnten wir auch die EU-Kommission überzeugen. Ich werde mich auch weiterhin für praxistaugliche, stabile und realistische Rahmenbedingungen in unserem Land einsetzen. EU-Kommissionspräsidentin Von der Leyen setzt mit diesem Schritt ein klares Zeichen für einen funktionierenden Markt und nimmt die Sorgen der Betriebe und der gesamten Wertschöpfungskette ernst. Die Verschiebung ist ein wichtiger Schritt, um unbürokratische und praktikable Lösungen zu finden – gerade für Länder ohne Entwaldungsrisiko wie Österreich. Es ist uns ein großes Anliegen, die globale Entwaldung wie im Amazonas Regenwald zu stoppen. Gleichzeitig dürfen Länder ohne Entwaldungsrisiko, wie Österreich, nicht mit einer unverhältnismäßigen Regulierungswut und unnötigen Auflagen benachteiligt werden. In den vergangenen 50 Jahren hat sich die Waldfläche Österreichs insgesamt um 330.000 Hektar vergrößert – dass ist größer als die Fläche Vorarlbergs. Wir wollen und werden unseren Weg der nachhaltigen Waldbewirtschaftung konsequent fortsetzen.“
Hintergrundinformation
- Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat sich wiederholt in Schreiben an die EU-Kommission (gemeinsam mit Wirtschaftsminister Martin Kocher) und im EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei für eine Verschiebung und Vereinfachung eingesetzt. Eine große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten haben die österreichische Initiative unterstützt. Zuletzt haben auch der deutsche Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz im Namen der deutschen Bundesregierung die EU-Kommission aufgefordert, den Anwendungsstart zu verschieben.
- Nach wie vor gibt es zahlreiche Rechtsunsicherheiten sowie ungeklärte Umsetzungsfragen in Hinblick auf die EU-Entwaldungsverordnung. Konkrete Herausforderungen ergeben sich u.a. bei Lieferkettenunterbrechungen und der damit verbundenen Verfügbarkeit von Lebensmitteln und Rohstoffen drohenden Preissteigerungen. Darüber hinaus ist der bürokratische Mehraufwand für alle Betroffenen aktuell nicht zu bewältigen.
- Die bisher fehlenden Leitlinien zur Auslegung der EU-Entwaldungsverordnung seitens der EU-Kommission haben eine nationale Umsetzung nicht möglich gemacht.
- Genauso beim EU-Informationssystem (Online-Datenbank z.B.: zur Eingabe der Referenznummern) und bei der Risikobewertung aller Staaten (geringes, normales und hohes Entwaldungsrisiko) ist die EU-Kommission bis dato säumig.
- Der verschobene Anwendungsbeginn um ein Jahr ist daher dringend notwendig, um unbürokratische und praktikable Lösungen zu finden.