„Entschärfung macht Wirten, kleinen Betrieben, Vereinen und Almhütten das Leben leichter“
Mit der Steuerreform 2015 wurde auch eine Registrierkassenpflicht zur Bekämpfung der Steuervermeidung beschlossen. Einige Regelungen hätten das Vereinsleben mit unnotwendigen Härten belegt oder etwa auch den Ausschank auf Hütten behindert.
Heute, Dienstag, war es soweit: Die Vorschläge für eine verbesserte Umsetzung der Registrierkassenpflicht wurden im Ministerrat beschlossen. Bauernbund-Präsident Jakob Auer begrüßt den Beschluss: „Die Entschärfungen sind eine vernünftige Lösung. Alles in allem wurde heute im Ministerrat ein rundes Paket abgesegnet, das Wirten, kleinen Betrieben, Vereinen und Blaulichtorganisationen das Leben leichter macht.“
In der täglichen Praxis seien die Regelungen jetzt durchaus anwendbar. „Viele Gräben, die mit der Diskussion um die Registrierkasse zwischen Wirtschaft und Politik aufgerissen wurden, können im Juli mit dem Beschluss im Parlament zugeschüttet werden“, zeigt sich der Bauernbund-Präsident erleichtert.
Der Dank gilt Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und den Verhandlungsführern Finanzminister Hans Jörg Schelling und Staatssekretär Harald Mahrer für die Schlussverhandlungen mit der SPÖ sowie LH Wilfried Haslauer für die Vorbereitungsarbeiten.
Hier die Regelungen im Detail:
Erleichterung für Vereine
Österreich wird getragen vom ehrenamtlichen Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger. Sie leisten mit ihrem Einsatz in Vereinen und Organisationen einen unverzichtbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Das neue Paket bringt daher, speziell für das Vereinswesen, unbürokratische Lösungen:
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gastronomen und Vereinen: Keine automatische Registrierkassenpflicht für Vereine, wenn Wirte bei einem Vereinsfest die Speisen servieren.
- Ausweitung der steuerlichen Begünstigung für das kleine Vereinsfest: wurde nun von 48 Stunden auf 72 Stunden wie bei Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Feuerwehr) ausgeweitet.
- Gleichstellung von Festen politischer Organisationen mit gemeinnützigen Vereinen: Auch Veranstaltungen von politischen Vereinen fallen künftig unter die Regelung des kleinen Vereinsfestes. Der Jahresumsatz darf maximal 15.000 Euro betragen. Gewinnzweck: gemeinnützige/parteipolitisch.
- Unentgeltliche Mitarbeit von vereinsfremden Personen ohne Verlust steuerlicher Begünstigungen für den Verein: Keine Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht für Vereinsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind. Kein Verlust der steuerlichen Begünstigungen bei unentgeltlicher Mitarbeit vereinsfremder Personen.
- Keine Registrierkassenpflicht für kleine Vereinskantinen: Keine Registrierkassenpflicht für Kantinenbetrieb bei gemeinnützigen Vereinen (max. 52 Tage/Jahr, Umsatz von maximal 30.000 Euro).
Erleichterung für Wirte
Unsere Gastwirte tragen wesentlich zu einem lebendigen Dorfleben bei. Sie sichern Nahversorgung und bieten die Bühne für gesellschaftliches Miteinander. Um ihnen und anderen klein- und mittelständischen Betrieben die Arbeit zu erleichtern, schaffen wir praxisnahe Rahmenbedingungen:
- Technische Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse von 1. Jänner 2017 auf 1. April 2017 verschoben.
- Ausweitung der Kalte-Hände-Regelung für Umsätze im Freien auch für Gastronomen: Keine Registrierkasse für die Schneebar eines Gasthauses, wenn diese separat unter 30.000 Euro/Jahr Umsatz macht (bisher galt die Registrierkassenpflicht sobald der Umsatz von Gasthaus und Schneebar 15.000 Euro/Jahr überstieg).
- Keine Registrierkassenpflicht für Almhütten: Keine Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten, wenn Umsätze von 30.000 Euro nicht überschritten werden.
- Unbürokratische Erleichterung für temporäre Aushilfen: Ab 2017 sollen bei temporärer Aushilfe (max. 18 Tage im Jahr) Steuern und Abgaben auf rund 30% gekürzt und pauschaliert werden, womit Nachzahlungen an die Sozialversicherung im Folgejahr wegfallen. Bsp.: Wirt und Aushilfe vereinbaren für die Aushilfe an einem Feiertag 100 Euro Bruttolohn. Die Aushilfe bekommt auf die Hand rund 80 Euro (25 Euro mehr als derzeit), der Wirt zahlt rund 116 Euro (10 Euro weniger).
- Erleichterungen bei der Mitarbeit von nahen Angehörigen: Wenn die Mitarbeit unentgeltlich erfolgt, herrscht nun Rechtssicherheit, dass kurzfristig mitarbeitende Familienangehörige keine Sozialversicherung zahlen müssen (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister).
Erleichterung für Blaulichtorganisationen
Österreich wird getragen vom ehrenamtlichen Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger. Sie leisten mit ihrem Einsatz in Vereinen und Organisationen einen unverzichtbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Das neue Paket bringt daher, speziell für das Vereinswesen, unbürokratische Lösungen:
- Zeitliche Verbesserung für Feuerwehrfeste: Statt starre 3 Kalendertage gibt es zukünftig 72 Stunden steuerliche Begünstigung