|
|
|
| Blauzungenkrankheit – keine Straffreiheit bei Impfverweigerung! |
Berichte in heute erschienenen Medien über einen mehrheitlichen Beschluss des Landtages, wonach bis auf weiteres eine Straffreiheit jenen Tierbesitzern in der Steiermark gewährt wird, welche die Impfung ihrer Tiere gegen die Blauzungenkrankheit verweigern, haben unter Tierärzten und Tierbesitzern eine große Unruhe ausgelöst. Wir sehen uns daher veranlasst, diese Meldungen richtig zu stellen.
Bei diesem Beschluss handelt es sich (lediglich) um einen Entschließungsantrag an die Bundesregierung, mit welchem der zuständige Bundesminister Alois Stöger aufgefordert wird, entsprechende Änderungen in der Rechtslage zur Blauzungenkrankheit vorzunehmen. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass der Landtag Steiermark gar nicht bemächtigt ist, eine solche Straffreiheit zu gewähren, da Angelegenheiten des Tierseuchenrechts in die Zuständigkeit des Bundes fallen.
Bauernbund-Landesobmann Gerhard Wlodkowski: „Österreich ist von der Tierseuche Blauzungenkrankheit umzingelt. Ein erster Fall trat am 18. November 2008 in Oberösterreich auf, weitere Fälle wurden bestätigt. Um die österreichischen Rinder, Schafe und Ziegen sowie die Tierhalter vor massiven Schäden zu schützen, wurde nach Abwägen aller Vor- und Nachteile die verpflichtende Impfung bundesweit eingeführt und unterstützt.“
Landesrat Johann Seitinger: „Für die Steiermark hat in Abstimmung mit den Behörden der EU und des Bundes ein verantwortungsvolles und umsichtiges Tierseuchenmanagement höchste Priorität. Ein leichtfertiger Umgang mit veterinärmedizinisch notwendigen Anordnungen birgt immer ein unabsehbares Risiko für Tier und Mensch. Wie die Beispiele BSE oder Vogelgrippe gezeigt haben, können darüber hinaus auch enorme volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Experten haben sich eingehend mit der Blauzungenkrankheit und deren Auswirkungen auseinandergesetzt und sehen als einzig sichere und nachhaltige Maßnahme eine verpflichtende und flächendeckende Impfung, um eine Verbreitung dieser gefährlichen Tierseuche zu verhindern.“
|
 |
|