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| Endlich Klarheit beim Grünen Pakt |
Der Bauernbund begrüßt, dass nun Klarheit in den noch offenen Punkten herrscht. Mit dem beabsichtigen
Zeitplan ist Planbarkeit und Rechtsicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern gegeben.
Alle Formalschritte zur Genehmigung des Programms sind unverzüglich zu setzen. Eine
Auszahlung soll bis spätestens Dezember 2007 erfolgen.
Weitere Schritte
Das Programm muss nun formal neu eingereicht werden. Der Beschluss wird Anfang September
im STAR-Ausschuss erfolgen, die formale Genehmigung ist bis Ende Oktober möglich.
Eine Auszahlung 2007 ist damit realistisch.
Erste Etappe in Brüssel erfolgreich verhandelt – das
Ergebnis im Detail
Das Bergbauernprogramm bleibt in der ursprünglichen Form bestehen. Damit können die
geplanten Maßnahmen für die österreichischen Bergbäuerinnen und Bergbauern in vollem
Umfang angeboten und eine flächendeckende Bewirtschaftung sichergestellt werden. Zwei
Drittel unserer landwirtschaftlichen Betriebe sind Bergbauern, sie bewirtschaften rund 70 %
der landwirtschaftlichen Fläche Österreichs. Für diese unverzichtbaren Leistungen für die
Kulturlandschaft im Tourismusland Österreich stehen jährlich rund 276 Millionen € zur Verfügung.
Keine gravierenden Änderungen gibt es bei der Investitionsoffensive, es ist lediglich zu Verschiebungen
bei den Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren und zu einer Stärkung des
Bildungsschwerpunktes gekommen. Mit der Investitionsoffensive wird verstärkt die Wettbewerbsfähigkeit
der landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt und damit in die Zukunft des
ländlichen Raumes investiert.
Das Umweltprogramm bleibt weiterhin Flaggschiff der Ländlichen Entwicklung mit mehr als
der Hälfte der Mittel des Grünen Pakts. Damit kann der erfolgreiche österreichische Weg der
Landwirtschaft weiter abgesichert werden. Allerdings kommt es gegenüber dem ursprünglichen
Antrag zu Anpassungen, die die Europäische Kommission von Österreich schlussendlich
verlangt hat.
Die adaptierten Maßnahmen im Umweltprogramm
Die betroffenen Maßnahmen sind insbesondere: Umweltgerechte Bewirtschaftung im Ackerund
Grünland; Offenhaltung der Kulturlandschaft; Begrünung von Ackerflächen; Weidehaltung
und Salzburger Regionalprogramm. Diese wurden in Zusammenarbeit von Agrar- und
Umweltexperten so adaptiert, dass der ökologische Nutzen maßgeblich gesteigert werden
konnte, aber gleichzeitig sichergestellt ist, dass für die österreichischen Betriebe diese Maßnahmen
interessant bleiben und weiterhin angenommen werden.
Offenhaltung der Kulturlandschaft (OH 1)
Für die Offenhaltung der Kulturlandschaft ist im Gebirgsland Österreich die Mahd von Steilflächen
von essentieller Bedeutung. Bei der Steilflächenmahd bleibt nach den Verhandlungen
mit der Europäischen Kommission die erste Steilflächenstufe mit zusätzlichen Auflagen
entgegen anderen Bestrebungen doch bestehen. Die Europäische Kommission wollte die
Steilflächenmahd erst ab einer Hangneigung von 35 % bewilligen. Für Österreich hätte dies
das Aus für die erste Prämienstufe (OH 1 zwischen 25 und 35 % Hangneigung) bedeutet.
Betroffen davon wären österreichweit rund 45.000 Betriebe mit etwa 100.000 Hektar gewesen.
Das Ergebnis heißt: Die Prämienstaffelung bleibt wie eingereicht bestehen (OH1: 105 € /
OH2: 230 € / OH3: 370 €). Die betroffenen Landwirte müssen bei OH 1 folgende Punkte erfüllen:
- maximal 2,0 GVE / ha LN
- kein Grünlandumbruch
- Biodiversitätsflächen: auf zumindest 5 % der Fläche maximal zweimähdige Nutzung
bzw. keine Nutzung vor dem 15. Juni
- Verpflichtungsdauer 7 Jahre
- Aufforstungsverbot
- Verzicht auf Grünlandumbruch
- Weide erst nach der Mahd
Umweltgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünland
(UBAG)
Bei der umweltgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünland war die Düngerausbringung
zentraler Diskussionspunkt. Im adaptierten Programm wird eine Beschränkung von
150 kg Stickstoff pro Hektar vorgenommen. Zusätzlich gibt es eine Bestandsgrenze von zwei
Großvieheinheiten pro Hektar. Diese beiden Auflagen gelten für die Maßnahmen Biologische
Wirtschaftsweise, Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünland, Ökopunkte
und Seltene Nutztierrassen.
Weitere Punkte sind:
- Begrenzung des Getreide- und Maisanteils auf maximal 75 % der Ackerfläche und
jede Kultur maximal 66 %
- Biodiversitätsflächen
o Ackerflächen: Anlegung von zumindest 2 % Nützlings- und Blühstreifen, keine
Anrechnung der Stilllegungsflächen
o Grünlandflächen: auf zumindest 5 % der Grünland-Mähflächen (ohne Bergmähder)
dürfen maximal zwei Nutzungen erfolgen
- Schlagbezogene Aufzeichnungen
- Prämienstaffelung förderbares Grünland in Abhängigkeit des Viehbesatzes:
< 0,5 RGVE/ha (50 €) und ≥ 0,5 RGVE/ha (100 €)
Begrünung von Ackerflächen
Die Maßnahme Begrünung der Ackerflächen, die bisher auf die gesamte Ackerfläche kalkuliert
und bezogen war, wird in Zukunft nur auf die tatsächlich begrünte Fläche angewandt.
Den Landwirten werden zur Optimierung des Umweltnutzens auch in Zukunft drei Varianten
mit unterschiedlicher Begrünungsdauer angeboten, wobei ein jährlicher Wechsel möglich ist.
Es konnte in den Verhandlungen als Ausgleich erreicht werden, dass die ursprüngliche Prämienhöhe
von 40 bis 100 € auf die gesamte Ackerfläche je nach Modell auf 130 bis 190 €
bezogen auf die begrünte Fläche erhöht wird. Die jährliche Begrünung der Ackerfläche muss
mindestens 25 % betragen.
Auslauf- und Weidehaltung
Auch bei Tierschutzmaßnahmen (Auslauf- und Weidehaltung) ist es zu Adaptionen gekommen.
So gibt es bei der Auslaufhaltung folgende Auflagen: Mindestens drei Tage pro Woche
Auslauf über das ganze Jahr sowie Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Bürste und Tränke. Bei
der Weidehaltung gibt es folgende Adaptionen: Die Weidehaltung muss anstatt der ursprünglich
geplanten 120 Tage jetzt an mindestens 160 Tagen im Jahr mit Bewegungsmöglichkeit
im Freien, davon zumindest 120 Tage auf der Weide erfolgen. Bei Heimbetrieben über 900
m Seehöhe gilt 130 Tage Bewegungsmöglichkeit im Freien, davon 110 Tage Weide.
Salzburger Regionalprogramm
Das Salzburger Regionalprogramm (Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung
in Salzburg) konnte mit einigen Adaptierungen gehalten werden. Zielsetzung des
Salzburger Regionalprojektes ist die Erhaltung der hochwertigen Grund- und Trinkwasserressourcen.
Um die bestehende Wassergüte im Programmgebiet weiterhin aufrechterhalten
zu können, ist es erforderlich, die vorherrschende Form der überwiegenden Nutzung der
landwirtschaftlichen Flächen als Dauergrünland, insbesondere auf ertrags- und ackerfähigen
Flächen, beizubehalten. Die Änderungen im Detail:
- Streichung des Mindestviehbesatzes von 0,5 GVE/ha
- Biodiversitätsflächen: auf zumindest 5 % der Fläche maximal zweimähdige Nutzung
- Grünlandumbruchsverbot
- Verpflichtungsdauer 7 Jahre
- Aufforstungsverbot
- Schulung und Weiterbildungsmaßnahmen
- Prämienstaffelung <1,76 GVE (125 €) / >1,76 GVE <2,0 GVE (95 €)
Weiterer Fahrplan bis zur endgültigen Genehmigung des
Programms
Nach der Präsentation des Kompromisses (auch im Internet) zur Information aller Partner
des Dialog- und Partizipationsprozesses beginnt die zweite Konsultationsrunde innerhalb der
Europäischen Kommission. Die Vorlage des österreichischen Programms im STARAusschuss
ist im September 2007 geplant, die Genehmigung im Oktober 2007. Damit ist die
Auszahlung an 145.500 Betriebe noch im heurigen Jahr möglich.
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