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| Marktordnungsgesetz beschlossen |
Der Bauernbund hat durchgesetzt:
1. Rechtssicherheit für 130.000 bäuerliche Betriebe.
2. Kein Cent bleibt in Brüssel liegen – 780 Mio. Euro reines EU Geld pro Jahr an unsere Bauern
3. Gesetz hält und muss nicht alle zwei Jahre neu verhandelt werden.
4. Milchkompression als wichtiger Eckpfeiler der Milchpolitik wird umgesetzt.
5. Neueinsteigerregelung für zukünftige Betriebsführer verankert.
6. Almmilchquote gesichert.
7. Weitere Stärkung der Zuchtorganisationen durchgesetzt.
8. Lineare Milchquotenaufteilung im Gesetz verankert.
9. Kommission zur Beurteilung von Härtefällen wird eingerichtet.
Forderungen der SPÖ wurden abgeschmettert
1. Alle zwei Jahre Marktordnungsverhandlungen – abgeschmettert
2. Umsetzung des Regionalmodells – abgeschmettert
3. Modulation nur in Österreich – abgeschmettert
4. Volle Offenlegung der Förderungen nur für österreichische Bauern – abgeschmettert
5. Aufteilung der Mutterkuhkalbinnenprämie auf alle Bauern ohne Qualitätskriterien – abgeschmettert
6. „Grünen Pakt“ gesetzlich an Marktordnung koppeln – abgeschmettert
7. Kürzung der bestehenden Prämie für alle Bauern durch unnotwendige Aufstockung der nationalen
Reserve – abgeschmettert
Was bedeutet die erfolgreiche fristgerechte Einigung?
1. Milchquoten können wieder gehandelt werden.
2. Keine zusätzlichen Strafzahlungen für Milchbauern nach Brüssel (Superabgabe!).
3. Offene Härtefälle können wieder behandelt und entschieden werden.
4. Auszahlung der Mutterkuhprämie fristgerecht gewährleistet.
5. Auszahlungsfrist an die bäuerlichen Betriebe gesichert.
Das Gesetz wird rechtzeitig rückwirkend mit 1. Juli 2007 in Kraft treten. Grillitsch: „Wir waren den
Bauern immer im Wort und haben in den letzten Wochen deutlich gezeigt, dass wir die einzigen wirklichen
Vertreter für bäuerliche Interessen in Österreich sind.“
| | Der Verhandlungserfolg im Detail |
Keine Umsetzung des Regionalmodells
Die Umsetzung des Regionalmodells würde zu einer massiven Umverteilung führen und wäre
keinesfalls gerecht. So sind z.B. in England 60.000 und in Dänemark 30.000 neue Betriebsführer
ins Förderregime gefallen, die bisher keine Prämien erhalten haben. Es ist davon
auszugehen, dass diese zusätzlichen Flächen historisch gesehen außerhalb der Produktion
standen.
Keine Erhöhung der Modulation
Modulation heißt 5%ige Kürzung der Marktordnungszahlungen und Umschichtung in die
Ländliche Entwicklung. Würde dieser Prozentsatz im österreichischen Alleingang erhöht
werden, hätten die österreichischen Bauern massive Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren
EU-Kollegen, vor allem in den neuen Mitgliedstaaten. Alles in Zusammenhang mit der
Marktordnung ist nur im EU-Gleichklang möglich, alles andere würde den Beginn einer Renationalisierung
der gemeinsamen Agrarpolitik bedeuten.
Kompression als wichtiger Eckpfeiler der Milchpolitik
Bei der Milchkompression bleiben die Zahlungsansprüche auch bei Flächenverlust (Pacht)
erhalten. Der Bauernbund befürwortet die Möglichkeit der Kompression. Ab 31. März 2007
wurde die Milchprämie entkoppelt und auf die bestehenden Zahlungsansprüche pro Hektar
aufgeschlagen. Da die Milchquote die Grundlage der Milchprämienhöhe ist und es bei Flächenverlust
auch zu einem Verlust der Milchprämie kommen würde, ist die Kompression
eine wirksame Möglichkeit dies zu verhindern. Die Kompression kann vom Landwirt freiwillig
gewählt werden.
Ab 2008 können auch Landwirte, die Milchquoten zugekauft haben und bei denen die Milcherzeugung
einen wesentlichen Bestandteil der Betriebsprämie ausmacht, bei Verlust von
Pachtflächen ihre Zahlungsansprüche auf die Eigenfläche komprimieren.
Kalbinnenprämie
Durch die Organisation der Zuchtverbände ist es gelungen, eine gut koordinierte Exportoffensive
zu starten. Die österreichische Rinderzucht ist ein Aushängeschild der Land- und
Forstwirtschaft und nimmt hinsichtlich Qualität und Exporterfolgen einen Spitzenrang in Europa
ein. 72 % der Milchkühe stehen unter Leistungsprüfung, die von den acht Landeskontrollverbänden
durchgeführt wird. Im Jahr 2006 sind erstmals über 20.000 Zuchtkalbinnen
exportiert worden. In den letzten vier Jahren haben sich die Exporte verdoppelt. Jede zweite
gehandelte Kalbin geht somit in den Export. Damit weist Österreich die höchste Exportquote
aller Zuchtvieh-exportierenden Länder auf. Hier liegt Österreich noch vor den traditionellen
Produktionsländern Niederlande, Deutschland und Frankreich.
Somit gewinnt das Zuchttier als dritte Einkommensquelle neben Milch und Fleisch immer
mehr an Bedeutung.
Der Qualitätsbezug für den Erhalt der Kalbinnenprämie wird künftig per Verordnung des
Landwirtschaftsministeriums geregelt.
Ländliche Entwicklung wird nicht an Marktordnung gekoppelt
Nach wie vor bleibt das Programm zur ländlichen Entwicklung fest in Bauernhand. Eine Regelung
durch ein Rahmengesetz würde enorme Verwaltungskosten nach sich ziehen und
beschneidet das Mitspracherecht der Bundesländer. Vor allem aufgrund der Kofinanzierung
ist es einfacher und zweckmäßiger diese Bereiche im Rahmen einer Privatwirtschaftsverwaltung
(AMA) zu regeln.
Neueinsteigerregelung
Bei der einheitlichen Betriebsprämie wird auch für Landwirte, die ab 2004 die landwirtschaftliche
Tätigkeit aufgenommen haben, die Möglichkeit der Zuteilung von Zahlungsansprüchen
aus der nationalen Reserve geschaffen. Die bisherige Neueinsteigerregelung wird für das
Antragsjahr 2008 erweitert. Die Kriterien sind gleich wie bei der Niederlassungsprämie in der
Ländlichen Entwicklung.
Almmilchquoten
Die den Almen zugeteilten Almmilchquoten sind auf dem Almbetrieb zu nutzen. Eine Übertragung
von Almmilchquoten (Handelbarkeit) kann aber auch auf andere Almbetriebe erfolgen.
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