Marktordnungsgesetz beschlossen
Der Bauernbund hat durchgesetzt:
1. Rechtssicherheit für 130.000 bäuerliche Betriebe. 2. Kein Cent bleibt in Brüssel liegen – 780 Mio. Euro reines EU Geld pro Jahr an unsere Bauern 3. Gesetz hält und muss nicht alle zwei Jahre neu verhandelt werden. 4. Milchkompression als wichtiger Eckpfeiler der Milchpolitik wird umgesetzt. 5. Neueinsteigerregelung für zukünftige Betriebsführer verankert. 6. Almmilchquote gesichert. 7. Weitere Stärkung der Zuchtorganisationen durchgesetzt. 8. Lineare Milchquotenaufteilung im Gesetz verankert. 9. Kommission zur Beurteilung von Härtefällen wird eingerichtet.

Forderungen der SPÖ wurden abgeschmettert
1. Alle zwei Jahre Marktordnungsverhandlungen – abgeschmettert 2. Umsetzung des Regionalmodells – abgeschmettert 3. Modulation nur in Österreich – abgeschmettert 4. Volle Offenlegung der Förderungen nur für österreichische Bauern – abgeschmettert 5. Aufteilung der Mutterkuhkalbinnenprämie auf alle Bauern ohne Qualitätskriterien – abgeschmettert 6. „Grünen Pakt“ gesetzlich an Marktordnung koppeln – abgeschmettert 7. Kürzung der bestehenden Prämie für alle Bauern durch unnotwendige Aufstockung der nationalen Reserve – abgeschmettert

Was bedeutet die erfolgreiche fristgerechte Einigung?
1. Milchquoten können wieder gehandelt werden. 2. Keine zusätzlichen Strafzahlungen für Milchbauern nach Brüssel (Superabgabe!). 3. Offene Härtefälle können wieder behandelt und entschieden werden. 4. Auszahlung der Mutterkuhprämie fristgerecht gewährleistet. 5. Auszahlungsfrist an die bäuerlichen Betriebe gesichert.

Das Gesetz wird rechtzeitig rückwirkend mit 1. Juli 2007 in Kraft treten. Grillitsch: „Wir waren den Bauern immer im Wort und haben in den letzten Wochen deutlich gezeigt, dass wir die einzigen wirklichen Vertreter für bäuerliche Interessen in Österreich sind.“
Der Verhandlungserfolg im Detail

Keine Umsetzung des Regionalmodells
Die Umsetzung des Regionalmodells würde zu einer massiven Umverteilung führen und wäre keinesfalls gerecht. So sind z.B. in England 60.000 und in Dänemark 30.000 neue Betriebsführer ins Förderregime gefallen, die bisher keine Prämien erhalten haben. Es ist davon auszugehen, dass diese zusätzlichen Flächen historisch gesehen außerhalb der Produktion standen.

Keine Erhöhung der Modulation
Modulation heißt 5%ige Kürzung der Marktordnungszahlungen und Umschichtung in die Ländliche Entwicklung. Würde dieser Prozentsatz im österreichischen Alleingang erhöht werden, hätten die österreichischen Bauern massive Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren EU-Kollegen, vor allem in den neuen Mitgliedstaaten. Alles in Zusammenhang mit der Marktordnung ist nur im EU-Gleichklang möglich, alles andere würde den Beginn einer Renationalisierung der gemeinsamen Agrarpolitik bedeuten.

Kompression als wichtiger Eckpfeiler der Milchpolitik Bei der Milchkompression bleiben die Zahlungsansprüche auch bei Flächenverlust (Pacht) erhalten. Der Bauernbund befürwortet die Möglichkeit der Kompression. Ab 31. März 2007 wurde die Milchprämie entkoppelt und auf die bestehenden Zahlungsansprüche pro Hektar aufgeschlagen. Da die Milchquote die Grundlage der Milchprämienhöhe ist und es bei Flächenverlust auch zu einem Verlust der Milchprämie kommen würde, ist die Kompression eine wirksame Möglichkeit dies zu verhindern. Die Kompression kann vom Landwirt freiwillig gewählt werden. Ab 2008 können auch Landwirte, die Milchquoten zugekauft haben und bei denen die Milcherzeugung einen wesentlichen Bestandteil der Betriebsprämie ausmacht, bei Verlust von Pachtflächen ihre Zahlungsansprüche auf die Eigenfläche komprimieren.

Kalbinnenprämie
Durch die Organisation der Zuchtverbände ist es gelungen, eine gut koordinierte Exportoffensive zu starten. Die österreichische Rinderzucht ist ein Aushängeschild der Land- und Forstwirtschaft und nimmt hinsichtlich Qualität und Exporterfolgen einen Spitzenrang in Europa ein. 72 % der Milchkühe stehen unter Leistungsprüfung, die von den acht Landeskontrollverbänden durchgeführt wird. Im Jahr 2006 sind erstmals über 20.000 Zuchtkalbinnen exportiert worden. In den letzten vier Jahren haben sich die Exporte verdoppelt. Jede zweite gehandelte Kalbin geht somit in den Export. Damit weist Österreich die höchste Exportquote aller Zuchtvieh-exportierenden Länder auf. Hier liegt Österreich noch vor den traditionellen Produktionsländern Niederlande, Deutschland und Frankreich. Somit gewinnt das Zuchttier als dritte Einkommensquelle neben Milch und Fleisch immer mehr an Bedeutung. Der Qualitätsbezug für den Erhalt der Kalbinnenprämie wird künftig per Verordnung des Landwirtschaftsministeriums geregelt.

Ländliche Entwicklung wird nicht an Marktordnung gekoppelt
Nach wie vor bleibt das Programm zur ländlichen Entwicklung fest in Bauernhand. Eine Regelung durch ein Rahmengesetz würde enorme Verwaltungskosten nach sich ziehen und beschneidet das Mitspracherecht der Bundesländer. Vor allem aufgrund der Kofinanzierung ist es einfacher und zweckmäßiger diese Bereiche im Rahmen einer Privatwirtschaftsverwaltung (AMA) zu regeln.

Neueinsteigerregelung
Bei der einheitlichen Betriebsprämie wird auch für Landwirte, die ab 2004 die landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben, die Möglichkeit der Zuteilung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve geschaffen. Die bisherige Neueinsteigerregelung wird für das Antragsjahr 2008 erweitert. Die Kriterien sind gleich wie bei der Niederlassungsprämie in der Ländlichen Entwicklung.

Almmilchquoten
Die den Almen zugeteilten Almmilchquoten sind auf dem Almbetrieb zu nutzen. Eine Übertragung von Almmilchquoten (Handelbarkeit) kann aber auch auf andere Almbetriebe erfolgen.
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