Betriebshilfe - Maschinenring


Wenn eine Landwirtsfamilie dringend eine Betriebshilfe braucht, sei es aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit, wo bekommt man diese? Über die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft oder über den Maschinenring? Muss der Landwirt selbst beim Maschinenring sein oder nicht? Nachbarschaftshilfe?

Prinzipiell erfolgt die Antragsstellung und die Abwicklung der sozialen Betriebshilfe ausschließlich über den gebietszuständigen Maschinenring, auch für Nichtmitglieder. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zur bäuerlichen Unfall–, Kranken- und Pensionsversicherung. Sofern die soziale Betriebshilfe aufgrund eines Arbeitsunfalls notwendig ist, ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass der Arbeitsunfall innerhalb von 5 Tagen an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern zu melden ist. Die Antragsformulare liegen in jeder Gemeinde auf, welche Ihnen auch bei der Ausfüllung behilflich sein wird. Die soziale Betriebshilfe gibt es auch im Krankheitsfall, auch in diesem Fall ist die Antragsstellung und Abwicklung über den gebietszuständigen Maschinenring durchzuführen. Welcher Maschinenring für Sie zuständig ist, erfahren Sie in Ihrer Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft. Die Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt der Bauern in der Steiermark steht Ihnen für weitere Auskünfte in präzisen Andersfall sicherlich unter Tel.: 0316/343-0 zur Verfügung. Bezüglich der Anfrage der Nachbarschaftshilfe ist zu sagen, dass wenn beide Personen in der Unfallversicherung versichert sind, der Unfallschutz gegeben ist.
Für den Inhalt verantwortlich: © Steirischer Bauernbund, Reitschulgasse 3/I, 8010 Graz | Telefon: ++43 316 826361 | Telefax: ++43 316 826361-16 | email