Zum Verhältnis Schwiegertochter - Schwiegermutter


Familie Peter und Cäcilia Schafzahl hat über 2 Generationen Schafe und Ziegen gezüchtet und gleichzeitig eine Direktvermarktung für ihre Produkte aufgebaut.

Anton, der einzige Sohn, hat sich sehr intensiv mit der Schaf- und Ziegenproduktion beschäftigt und sich immer wieder weitergebildet. Als Anton 28 Jahre war, die Eltern das Pensionsalter erreichten, wurde über eine Übergabe nachgedacht. Nachdem in gemeinsamen Gesprächen die Übergabebedingungen festgelegt wurden, wurde der Betrieb an Anton Schafzahl übergeben. Für Anton Schafzahl war es nun an der Zeit sich nach einer Frau umzuschauen und so traf er bei einer Biomesse Katharina, eine Biologielehrerin. Sie waren sich gleich von Beginn an sehr sympathisch und beschlossen bereits nach zwei, drei Monaten zu heiraten, was sie auch taten. Jedoch fand diese Verbindung keine Zustimmung der Eltern, da diese eine echte Bäuerin als Schwiegertochter haben wollten.
Katharina versuchte nach der Heirat mit Anton den gemeinsamen Betrieb biologisch zu bearbeiten und ökosoziale Tendenzen einzuführen. Die Schwiegermutter war mit der modernen Vorgangsweise absolut nicht einverstanden und negierte die Schwiegertochter wie auch ihre betrieblichen Aktivitäten und sprach kein einziges Wort mit ihr. Anton stand aber massiv hinter seiner Gattin, obwohl ihn der Familienkrieg zwischen seiner Mutter und seiner Gattin extrem weh tat. Anton baute sich aufgrund dieser Tatsache ein eigenes Haus und Katharina brachte einen gesunden Sohn zur Welt. Im Rahmen eines Fortbildungsseminars verunglückte Anton tödlich und Katharina war nun auf sich allein gestellt. In der Meinung, dass aufgrund der Negierung der Schwiegertochter ihr ein Pflichtteilserbrecht zustehen würde, stellte Cäcilia Schafzahl beim Verlass Erbansprüche. Die Schwiegermutter wurde vom Notar dahingehend belehrt, dass aufgrund eines leiblichen Nachkommens und eines Testaments von Anton der gesamte Nachlass an Katharina und ihren Sohn gehen würde. Wäre kein leiblicher Nachkomme vorhanden, hätte leider die Schwiegertochter das Problem, dass die Schwiegermutter einen Pflichtteilsanspruch gehabt hätte.

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