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| Bürgschaftsfalle |
Monika Luftikus und Markus Verliebt verliebten sich auf ihrem Maturaball.
Eines Tages stand beim örtlichen Autohändler Monikas Traumauto, ein Golf GTI mit Remus-Auspuff und eingebauter High-Tech-Stereoanlage um € 10.900,-- zum Verkauf. Monika Luftikus konnte ohne dieses Auto nicht mehr leben. Monika Luftikus ging zu ihrer Bank um einen Kredit in der Höhe von € 11.000,-- (Laufdauer: 5 Jahre) aufnehmen. Die Bank verlangte die Bereitstellung eines Bürgen. Markus Verliebt stellte sich sofort als Bürge zur Verfügung und schloss eine Bürgschaft als Bürge und Zahler ab. Markus Verliebt fand nach 2 Monaten endlich einen Job. Monika Luftikus las in den lokalen Nachrichten von verschiedenen Frühlingsfesten auch außerhalb ihres Wohnortes und aufgrund der Tatsache, dass sie ein Auto hatte, fuhr sie zu diesen Veranstaltungen und kümmerte sich aber nicht um einen Job.
Keine Chance auf Geld
5 Monate nach Abschluss des Kreditvertrages bekam Markus Verliebt einen Brief der Bank, in welchem stand, dass er für die monatlichen Raten zuständig ist und sofern er nicht bereit ist diese freiwillig zu bezahlen, eine Exekution bzw. Gehaltsexekution durchgeführt wird. Monika Luftikus fuhr im Rahmen ihrer nächtlichen Ausflüge leider das Auto zu Schrott. Gleichzeitig fand sie einen neuen Freund. Markus Verliebt versuchte mit Monika Luftikus ein Gespräch zu führen, doch diese gab ihm zur Antwort: "Ich will mein Leben genießen solange ich jung bin, du hast den Bürgschaftsvertrag unterschrieben und die Bank wird von dir die Forderungen eintreiben. Du kannst zwar gegen mich eine Regressforderung für die bezahlte Geldsumme einklagen, doch habe ich nicht die Absicht innerhalb der nächsten 10 Jahre zu arbeiten und daher hast du auch keine Chance von mir Geld zu bekommen". Markus Verliebt musste in den sauren Apfel beißen und die gesamte Kreditsumme plus Zinsen bezahlen. Er hatte zwar eine Klage gegen Monika Luftikus eingebracht, diese auch gewonnen, nur muss er solange warten um zu seinen Geld zu kommen bis Monika Luftikus einen Job hat bzw. Vermögenswerte besitzt. Dieses Beispiel zeigt: Wenn überhaupt eine Bürgschaft, dann nicht als Bürge und Zahler, da es für den Bürgen grundsätzlich keine Möglichkeit gibt, sich der Verpflichtung zu entziehen.
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