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| Lebensgemeinschaft ohne Trauschein |
Hans im Glück (Landwirt, 30 Jahre) und Marianne Sorglos (Krankenschwester, 25 Jahre), beide kinderlos, trafen sich beim Bauernbundball und verliebten sich.
Hans im Glück, wie schon sein Name sagt, bekam als Erbteil einen wunderbaren Bauplatz mit einem renovierungsbedürftigen Haus. Beide Partner haben natürlich sofort beschlossen, dieses renovierungsbedürftige Haus nach ihren Vorstellungen zu renovieren und Marianne Sorglos hat aufgrund der Tatsache, daß sie keine finanziellen Mittel beisteuern konnte, jede freie Minute verwendet um konstruktiv und produktiv an der Sanierung zu arbeiten. Die Beziehung mit Marianne blieb kinderlos. Nach 10 Jahren - Hans im Glück ist jetzt 40 Jahre - wird er von einem Autofahrer tödlich überfahren. Marianne Sorglos, die immer darauf vertraut hat, daß ihr das Grundstück und das gemeinsam sanierte Haus gehört, weil Hans im Glück immer davon gesprochen hat, mußte jedoch bei der Erbschaftsabhandlung feststellen, daß Hans im Glück keinerlei rechtliche Absicherung ihrerseits vorgenommen hat. Marianne Sorglos hat nicht einmal ein Erbrecht, sondern das Grundstück und das gemeinsam sanierte Haus ging als Erbschaft an weitschichtige Verwandte in Australien, die dieses Haus natürlich nach der Erbeinsetzung sofort verkauften. Marianne Sorglos mußte logischerweise das Haus verlassen, mußte ausziehen und konnte nicht einmal aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Rechtsansprüche geltend machen.
Rechtsprechung bei Lebensgemeinschaft ohne Trauschein
Denn prinzipiell geht die Rechtssprechung davon aus, daß die Mitarbeit in einer häuslichen Gemeinschaft unentgeltlich ausgeführt wurde. Hätte Hans im Glück ein Testament zugunsten Marianne Sorglos verfaßt, hätte Marianne Sorglos das ganze Haus erhalten. Daher ist bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein die Absicherung sei es durch Testament oder Vertrag ausgesprochen wichtig, da das Österreichische Recht Lebensgemeinschaft keinesfalls einer Ehe gleichstellt. Marianne Sorglos bekommt weder eine Witwenpension noch die Ansprüche aus der Abfertigung, da sie keine gesetzliche Erbin ist. Eine Lebensgemeinschaft ist auch ein erfülltes Leben, doch sollte man an die Zukunft und an Extremfälle denken.
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