Was beim Erbverzicht zu beachten ist

Wolfgang Selbstvertrauen, seit 10 Jahren Witwer, ist nun in die Jahre gekommen und hat nun von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern die Nachricht erhalten, dass er in Pension gehen kann.

Er will nun im Einvernehmen mit seinen 3 Kindern die Übergabe besprechen und lösen. Ernst, der älteste Sohn, ist bereit und dies findet auch die Zustimmung all seiner Geschwister, die Landwirtschaft mit dem Einheitswert von € 7.267,-- (S 100.000,--) zu übernehmen. Wolfgang Selbstvertrauen schreibt aufgrund der Tatsache, dass ein Notar oder Rechtsanwalt ihm unnötig erscheint, einfach seinen alten notariell beglaubigten Übergangsvertrag, den er mit seinen Eltern abgeschlossen hat, ab und ändert nur die Namen. Bei der endgültigen Zusammenkunft im elterlichen Haus geben auch Christine und Andreas, die beiden weichenden Kinder, eine handschriftliche Verzichtserklärung bezüglich des Erbes ab.
10 Tage nach der grundbücherlichen Eintragung des Übergabevertrages wird Herr Wolfgang Selbstvertrauen bei Holzarbeiten von einem Fichtenstamm tödlich getroffen. Bei der Verlassenschaftsverhandlung beim zuständigen Notar wird nun die Frage aufgeworfen, wie weit die weichenden und erbberechtigten Kinder ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Pflichtteil
Der Notar erklärt, dass ihnen sehrwohl ein Pflichtteil in Bezug auf die gesamte Liegenschaft zusteht. Ernst, der Übernehmer, stellt fest, dass Erbverzichtserklärungen der Geschwister vorliegen. Der Notar erklärt, dass ein Erbverzicht nur dann rechtskräftig und rechtsgültig ist, wenn dieser beim Notar abgegeben wird. Eine handschriftliche Erbverzichtserklärung, welche nicht mittels Notariatsakt abgegeben wird, entspricht nicht der gesetzlichen Vorschrift. Daher hätten Christine und Andreas sehrwohl einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Gott sei Dank haben sowohl Andreas und Christine auf ihren Pflichtteilsanspruch verzichtet und standen zu ihrer familiären Entscheidung. Rechtlich gesehen, hätten beide weichenden Erben ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen können.

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