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| Pensionsanpassung 2006 |
2,5% Inflationsabgeltung für Pensionen, Ausgleichszulagenrichtsatz um 4,1% angehoben
Pensionsanpassung von 2,5% für alle Pensionen bis 1.875 Euro
Wie mit der Pensionsharmonisierung 2004 beschlossen, werden alle Pensionen bis zu einer Höhe von 1.875 Euro im Jahr 2006 mit der Inflationsrate von 2,5% angepasst. Das entspricht einer vollen Inflationsabgeltung. Darüber hinausgehende Pensionen werden mit einem Fixbetrag von 46,88 Euro angepasst.
Insgesamt erhalten damit rund 99,7% aller bäuerlichen Pensionisten eine volle Inflationsabgeltung.
Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 690 Euro
Derzeit beträgt der Ausgleichszulagenrichtsatz 662,99 Euro. Mit der Pensionsanpassung 2006 erfolgt eine Anhebung um 27,01 Euro bzw. 4,1% auf 690 Euro. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare in Höhe von 1.015 Euro, der in den vergangenen Jahren um über 20% erhöht wurde, wird nicht erhöht.
Rund 35.000 Ausgleichszulagenbezieher in der bäuerlichen Pensionsversicherung profitieren von dieser Maßnahme.
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