|
|
|
| Entscheidung zu den Agrarmarketingbeiträge |
Großer Erfolg für konsequente Bauernbund-Arbeit
AUSGANGSLAGE:
26 österreichische Schlachthöfe haben gegen die Beitragsvorschreibungen der Agrarmarkt Austria (AMA) Rechtsmittel ergriffen und die gesetzlich vorgeschriebenen Marketingbeiträge, die sie von den Bauern erhalten haben, nicht mehr an die AMA weitergeleitet. In Summe geht es dabei um Mittel in der Höhe von rund 1,5 Millionen Euro, die seit dem 1. Juli 2004 von den Schlachtbetrieben zurückgehalten wurden. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun als zuständiges Höchstgericht entschieden, dass die Schlachthöfe diese Beiträge zahlen müssen und damit einen monatelangen Rechtsstreit beendet.
UNSER STANDPUNKT:
Mit der VwGH-Entscheidung gibt es nun Rechtssicherheit für die Bauern. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass es nichts bringt, Systeme im Schnellschussverfahren zu ändern, sondern dass sich am Ende des Tages eine kluge Strategie und vernünftige Argumente durchsetzen. Mit dem Urteil wird die Fortführung des bisherigen Systems ermöglicht und die Zukunft des Agrarmarketings wieder auf eine solide Basis gestellt. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die – rechtlich abgesicherte – Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems keine negativen Auswirkungen auf die Vieh- und Fleischpreise für die Bauern haben wird. Sollten die Schlachtbetriebe versuchen, die entstehenden Kosten auf die Bauern überzuwälzen, wäre dies eine Verhöhnung des VwGH-Urteils.
SO GEHT´S WEITER:
Gerade in den Sommermonaten und nach den vergangenen Wochen (2. BSE-Fall in Österreich) braucht die österreichische Fleischwirtschaft dringend ein funktionierendes Marketing. Ein solches wird durch die Entscheidung des Höchstgerichtes nun ermöglicht. Die AMA hat bereits zugesichert, die offenen Beträge so rasch wie möglich einzuheben und für verstärkte Werbeaktivitäten im Fleischbereich zu verwenden.
|
 |
|